ANGEBOTE

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CCTV Policy

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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte

(Information 2. Ebene)

 

  1. 1. Der Verantwortliche der Verarbeitung

 

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Aktiengesellschaft mit dem Firmennamen „ProHotel Hotel- und Tourismus- AG" mit Sitz in Aigaleo, Attika, Leoforos Kifisou Str. 6,  IHK-Nr. 123510401000 und Steuernummer 800456042, Finanzamt Athen, Telefon +302661032783 und E-Mail-Adresse info-mrp@ellaresorts.com.

 

 

 

  1. 2. Datenschutzbeauftragter

 

Zur Datenschutzbeauftragten wird Frau Maria Bouziou, Tochter des Spyridon, Rechtsanwältin von Athen (eingetragen in der Rechtsanwaltskammer unter der Nr. 39902), E-Mail-Adresse info-mrp@ellaresorts.com, ernannt.

 

  1. 3. Verarbeitungszweck

Die Überwachung der Hotelanlage dient zum Schutz der Anlage und der darin enthaltenen Ausstattung (Warenschutz) sowie zum Schutz der natürlichen Personen, welche sich in der Hotelanlage aufhalten, arbeiten oder nur gelegentlich einen Teil der Dienstleistungen nutzen. (Schutz natürlicher Personen).

 

  1. 4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Videoüberwachungsanlage ist erforderlich, um die rechtlichen Interessen des Verantwortlichen zu wahren (Art. 6 Abs. 1 Abschnitt 6 der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 / EU).

 

  1. 5. Das berechtigte Interesse der verantwortlichen Person

Das berechtigte Interesse der verantwortlichen Person liegt in der Notwendigkeit, die Räumlichkeiten seiner Hotelanlage nebst den darin enthaltenen Gegenständen vor rechtswidrigen Handlungen wie z. B. Diebstahl, unbefugtem Betreten und Vandalismus sowie vor Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, zu schützen. Darüber hinaus ist der Verantwortliche bemüht, durch Videoüberwachung,  die Sicherheit, die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit und das Eigentum von Personen, welche sich in der Hotelanalage befinden,  (Beschäftigte, Gäste, Mitarbeiter, Besucher) zu gewährleisten.

 

 

 

Die Installation eines geschlossenen Videoüberwachungssystems an den Eingängen des Hotels ist erforderlich, um den Gästen und der Einrichtung der Hotelanlage Schutz zu bieten. Es werden Personen und Fahrzeuge, die die Hotelanlagen betreten, erfasst und kontrolliert. Aufgrund oben aufgeführter Tatsachen, wird im Falle eines verdächtigen Ereignisses auf das aufgezeichnete Bildmaterial zurückgegriffen.  Somit können Gefahren verhindert werden oder die Verantwortlichen in Rechenschaft gezogen werden.

 

Der Verantwortliche erfasst Bilddaten nur von den Räumlichkeiten, in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer rechtswidrigen Handlung besteht.  Der Verantwortliche weist darauf hin, dass die Datenverarbeitung durch das Videoüberwachungssystem sich nur auf Bereiche erstreckt, so dass die Privatsphäre der Personen, deren Bild aufgenommen wurde, geschützt wird.

 

  1. 6. Übermittlung

Das vom Videoüberwachungssystem aufgezeichnete Material ist nur bevollmächtigten Mitarbeitern des Verantwortlichen zugänglich. Der Verantwortliche ergreift etliche geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit der Räumlichkeiten zu gewährleisten, in denen das Material gelagert wird. Das aufbewahrte Material darf nicht an Dritte weitergeleitet oder übertragen werden, außer in den folgenden Sonderfällen:

(a) an die zuständigen Justiz- und Ermittlungsbehörden, wenn die Aufzeichnungen Informationen enthalten, die für die Ermittlung einer Straftat erforderlich sind. 

(b) an die zuständigen Justiz- und Ermittlungsbehörden, wenn diese Daten anfordern, um ihre Arbeit rechtmäßig zu leisten.

(c) an Opfer oder Täter einer Straftat, wenn es sich um Daten handelt, welche als Beweismittel hinzugezogen werden können.

 

  1. 7. Aufbewahrungsfrist

Der Verantwortliche speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Speicherbegrenzung). Aufzeichnungen werden lediglich für einen Zeitraum von sieben (7) Tagen ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen automatisch gelöscht.

 

Sollte während der Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten (sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung) ein Vorfall eintreten, muss der Verantwortliche den Teil des Videos isolieren, in dem sich der betreffende Vorfall ereignet hat, und diesen speichern (a) für die Dauer von  dreißig (30) Arbeitstagen, wenn der Vorfall das berechtigte Interesse des Verantwortlichen selbst berührt , und (b) für die Dauer von  drei (3) Monaten, wenn der Vorfall das berechtigte Interesse eines Dritten berührt.

 

  1. 8. Rechte der betroffenen Personen

Der Verantwortliche der Verarbeitung gewährleistet und erleichtert die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

(a) von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie ein Recht auf Auskunft (Auskunftsrecht).

(b) die Löschung der Daten, welche sich auf Ihre Person beziehen, zu verlangen (Recht auf Löschung).

(c) jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen (Widerspruchsrecht).

(d) von dem Verantwortlichen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken (z. B. können Sie die Löschung all Ihrer Daten fordern, mit Ausnahme derjenigen, die zur Geltendmachung Ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind) (Einschränkungsrecht).

 

Als betroffene Person haben Sie das Recht, die oben aufgeführten Rechte auszuüben, indem Sie eine E-Mail an info-mrp@ellaresorts.com oder ein Schreiben an unsere Postanschrift senden.

 

Um Ihrem Anliegen effektiv nachkommen zu können, werden Sie gebeten, Ihre Aufenthaltsdauer mitzuteilen und ein Bild von sich bereitzustellen, um Ihre persönlichen Daten leichter ausfindig machen zu können. Alternativ erteilt Ihnen der Verantwortliche die Möglichkeit, in seine Räumlichkeiten zu erscheinen, wo er Ihnen die Bilder (Fotos oder Videoaufnahme) zeigt, in denen Sie ersichtlich sind.

 

Der Verantwortliche verpflichtet sich, Ihren Anliegen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einreichung nachzukommen. Der Verantwortliche kann die oben aufgeführte Frist zwecks Erleichterung des Anliegens um weitere sechzig (60) Tage verlängern, In jedem Fall verpflichtet sich der Verantwortliche, die betroffenen Personen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt des Anliegens über eine etwaige Verlängerung sowie über die besonderen Gründe für die Verzögerung zu informieren.

 

  1. 9. Das Recht, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden einzureichen

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Gesetz 4624/2019 und deren Durchführungsgesetze verstößt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei den zuständigen griechischen Aufsichtsbehörden einzureichen.  Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (Leoforos Kifisias Str. 1-3, PLZ: 11523, Athen,  www.dpa.gr).